Erklärung zur Barrierefreiheit von stadtwerke-koblenz.de
Die Stadtwerke Koblenz ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) vom 17. Dezember 2020 barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.01.2026 erstellt.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Domain stadtwerke-koblenz.de. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt in Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP), welche die EU-Richtlinie 2016/2102 in Rheinland-Pfalz umsetzen. Die Erklärung gilt für den gesamten Webauftritt www.stadtwerke-koblenz.de einschließlich aller untergeordneten Seiten und angebotenen PDF-Dokumente.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.stadtwerke-koblenz.de ist derzeit nur teilweise mit den geltenden Barrierefreiheits-Anforderungen vereinbar. Viele der gesetzlichen Vorgaben der BITV werden bereits erfüllt, doch es bestehen einzelne Barrieren, die eine vollständige Konformität noch einschränken. Die Stadtwerke Koblenz GmbH arbeitet kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren abzubauen.
Trotz aller Bemühungen sind folgende Inhalte und Bereiche der Website derzeit noch nicht barrierefrei:
- Navigation und Tastaturbedienung
- Fehlende oder unvollständige Alternativtexte: Es kann vereinzelt vorkommen, dass einige Bilder/Grafiken auf der Website nicht über ausreichend aussagekräftige Alt-Texte verfügen. In Einzelfällen fehlen Alternativbeschreibungen. Dadurch sind die Informationen dieser Bilder für Nutzer*innen von Screenreadern nicht immer zugänglich. Wir überprüfen stetig Bildinhalte und werden fehlende Bildbeschreibungen ergänzen bzw. unpassende Alternativtexte korrigieren, um diesem Erfolgskriterium der WCAG gerecht zu werden.
- Teilweise unzureichende Farbkontraste Texte wie Adressangaben oder Fließtext werden in hellgrauer Schrift auf weißem Hintergrund dargestellt. Diese Farbkombination erreicht häufig nicht den von der WCAG geforderten Mindestkontrast (4,5:1 bei normalem Text). Wir arbeiten an einer Mängelbeseitigung.
- Nicht barrierefreie PDF-Dokumente Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente gemäß PDF/UA-Standard. Es fehlen Alternativtexte für Bilder, strukturierende Tags (zum Beispiel für Überschriften und Listen), korrekte Tabellenmarkierungen sowie eine definierte Dokumentensprache. Wir sind bemüht, diesen Mangel abzubauen.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Wir nehmen die Barrierefreiheit unseres Angebots sehr ernst. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.stadtwerke-koblenz.de auffallen oder haben Sie Anmerkungen und Fragen zum Thema, können Sie sich gern an uns wenden:
Stadtwerke Koblenz GmbH
Peter-Altmeier-Ufer 50
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 911 63-0
E-Mail: swk@stadtwerke-koblenz.de
Über diese Kontaktwege versuchen wir, Ihre Hinweise zeitnah zu beantworten und Abhilfe zu schaffen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen nicht barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form bereit (zum Beispiel beantworten wir konkrete Fragen zu PDF-Inhalten telefonisch oder per E-Mail, oder stellen alternative Formate zur Verfügung).
FEEDBACK ZUR BARRIERE
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie uns Barrieren gemeldet haben und innerhalb von einem Monat keine zufriedenstellende Antwort oder Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese Stelle vermittelt auf Antrag im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach § 16 BGG und arbeitet darauf hin, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden. Für Rheinland-Pfalz ist dies:
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz:
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG bei der Schlichtungsstelle BGG zu beantragen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
